Oliver M. Kunz

Oliver M. Kunz

Partner
lic. iur., LL.M., Rechtsanwalt

Standort

Zürich

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Telefon direkt: +41 58 658 56 41
oliver.kunz@walderwyss.com

Curriculum Vitae

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Oliver M. Kunz ist spezialisiert auf die Prozessführung in Zivil- und Strafsachen sowie die Durchführung von internen Untersuchungen. Insbesondere berät und vertritt er Geschädigte, Beschuldigte und Drittbetroffene in Wirtschaftsstrafsachen und damit zusammenhängenden Zivilverfahren, namentlich im Bereich der Wiedererlangung von Vermögenswerten sowie in technologiebezogenen Auseinandersetzungen. Zudem führt er interne Untersuchungen bei Unternehmen durch, insbesondere bei Betrugs- und Korruptionsvorwürfen sowie bei Verdacht auf Fehlverhalten von Organmitgliedern und anderen sensiblen Untersuchungen.

Oliver M. Kunz publiziert und referiert regelmässig in seinen Tätigkeitsgebieten, namentlich zu Zuständigkeits- und Vollstreckungsfragen sowie zu Rechtsmittelverfahren.

Er absolvierte sein Studium an der Universität Fribourg (lic. iur. 2003 mit den Zusätzen «zweisprachig» und «Europarecht»). Als Fulbright Stipendiat ergänzte er seine Ausbildung an der Stanford Law School im Bereich Recht, Wissenschaft und Technologie (LL.M. 2010).

Oliver M. Kunz arbeitet seit 2004 bei Walder Wyss. Zuvor arbeitete er als Unterassistent für Strafrecht an der Universität Fribourg sowie als Rechtsberater für eine gemeinnützige Organisation. Oliver M. Kunz spricht Deutsch, Französisch und Englisch.
Er ist im Anwaltsregister des Kantons Zürich eingetragen und zur Prozessführung in der ganzen Schweiz zugelassen

Oliver Kunz im Interview mit der NZZ am Sonntag zum Thema interne Untersuchungen

Doing Business in Switzerland – A Practical Guide

Erfüllungsort nach Art. 5 Nr. 1 LugÜ bei Holschulden, Besprechung von BGer, 4A_449/2021, 27.1.2022

Kommentar zum Geldwäschereigesetz (GwG): Art. 10a (Informationsverbot) und Art. 11 (Straf- und Haftungsausschluss)

Kommentar zu Art. 109-111 IPRG (Immaterialgüterrecht – Zuständigkeit, Anwendbares Recht, Ausländische Entscheidungen)

Kommentar zu Art. 157 IPRG (Namens- und Firmenschutz)

Kommentar zu Art. 6 IPRG (Einlassung)

Doing Business in Switzerland – A Practical Guide

Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile 2020 – Schweiz

Verletzung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen (Art. 6 UWG)

Bestechen und sich bestechen lassen (Art. 4a UWG)

Complex Commercial Litigation 2020: Chapter Switzerland

Komplexe handelsrechtliche Auseinandersetzungen in der Schweiz 2019

Getting the Deal Through: Complex Commercial Litigation 2018 - Switzerland

Kommentar zu Art. 5 und Art. 38–52 des Lugano-Übereinkommens

Kommentar zu Art. 27 Swiss Rules

ZPO-Rechtsmittel, Berufung und Beschwerde; Kommentar zu den Art. 308–327a ZPO

Google Street View in der Schweiz – Anmerkung zu Schweizerisches Bundesgericht 31. Mai 2012, 1C_230/2011

Ausgewählte Neuerungen im Lugano-Übereinkommen

Jurisdiction and Forum Shopping in Europe

Dozent im Modul «Interaktives Marketing» des Studiengangs «Marketing Executive HSG»

Fachgruppe Zivilprozessrecht des Zürcher Anwaltsverbands: Das revidierte LugÜ – Neue Probleme, alte Fragen und die Revision der Revision

Lehrgang zum Dipl. Texterin/Dipl. Texter der schreibszene Schweiz: Werberecht für Texter

Anmerkung zu Schweizerisches Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. März 2011, A-7040/2009, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter EDÖB gegen Google

Kommentar zu Art. 5 und Art. 38–52 des Lugano-Übereinkommens

Der Rechtsschutz im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Erlasse des Kantons Zürich – Band II – Öffentliches Recht

Erlasse des Kantons Zürich – Band I – Zivil- und Strafrecht

Privatbestechung – «Wenige vermögen dem höchsten Bieter zu widerstehen»

Arbitration Clauses Proposed by the EU Commission in Antitrust and Merger Procedures – Current Approach and Deficiencies

Die Weiterbehandlung als Rechtsmittel

Das Bundesgericht hebt die Entscheidung zur Smarties-Formmarke auf

BIN LADIN bleibt im schweizerischen Register

Jetlag oder Grundprobleme des neuen Verjährungsrechts

Gutachten - Zulässigkeit der Bekanntgabe von Bankkundendaten durch schweizerische Banken an Beauftragte im Ausland unter Art. 47 BankG

Legal Opinion - Permissibility of disclosure by Swiss banks of bank client information to agents in foreign countries un-der article 47 of the Banking Act (BA)

Anerkennungen