Michael Feit ist spezialisiert auf Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit. Er berät in streitigen Angelegenheiten und vertritt Parteien in internationalen Schiedsverfahren, vor staatlichen Gerichten sowie in Vollstreckungs- und Rechtshilfeverfahren. Er ist als Prozessanwalt auf dem ganzen Gebiet des Wirtschaftsrechts tätig und verfügt insbesondere in Anlagebaustreitigkeiten sowie Streitigkeiten aus Vertriebsverträgen und dem Private Banking über Erfahrungen. Er verfügt zudem über ein besonderes Interesse an Streitigkeiten auf der Grundlage von Investitionsschutzabkommen; zu diesem Thema publiziert er denn auch regelmässig im In- und Ausland.
Geboren 1974, studierte Michael Feit an der Universität Zürich (lic. iur.1999, Dr. iur. 2007) und an der New York University (LL.M. 2009, Dean’s Graduate Award Scholar). Er arbeitete als Auditor und juristischer Sekretär am Bezirksgericht Uster, als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Zürich und als Senior Associate im Praxisteam für internationale Schiedsgerichtsbarkeit einer grossen Wirtschaftskanzlei in London.
Michael Feit praktiziert auf Deutsch und Englisch und spricht daneben auch Französisch und Hebräisch. Er ist im Anwaltsregister des Kantons Zürich eingetragen.
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