Roundtable Vergaberecht, Zürich
Mittwoch, 21. August 2019 17:30 – 19:00 UhrRoundtable Vergaberecht - Mittelbeschaffung von Listenspitälern – wie weiter nach dem Bundesgerichtsentscheid zum GZO Spital Wetzikon?
Mit Urteil vom 21. Februar 2019 hat das Bundesgericht im Fall „GZO-Spital Wetzikon“ bestätigt, dass kantonale Listenspitäler dem Beschaffungsrecht unterstehen. Für öffentliche und private Listenspitäler stellen sich verschiedene Fragen und Herausforderungen: Welche Leistungen müssen öffentlich ausgeschrieben werden? Wie lassen sich betriebsökonomische und medizinische Zwänge mit dem Beschaffungsrecht vereinbaren? Wie können Beschaffungsverfahren effizient und sachgerecht durchgeführt werden? Welche Konsequenzen drohen bei Nichtbeachtung des Beschaffungsrechts? Was ändert sich mit der Gesetzesrevision?
Diese und weitere aktuelle Fragen stehen im Zentrum unserer beiden nächsten Roundtables zur Mittelbeschaffung von Listenspitälern. Der Anlass bietet Ihnen die Gelegenheit, sich in einem ungezwungenen Rahmen mit anderen Expertinnen und Experten auszutauschen. Gerne können Sie uns Fragen, die Sie besprochen haben möchten, bereits vorab per E-Mail (martin.zobl@walderwyss.com) zukommen lassen.
Wir würden uns sehr freuen, Sie in Zürich oder Bern begrüssen zu dürfen. Gerne laden wir Sie im Anschluss an die Veranstaltung zu einem Apéro riche ein.
Referenten
- Hannes Schrittesser, Leiter Einkauf Insel Gruppe AG
- Caspar Flück, stellvertretender Leiter Recht & Compliance Insel Gruppe AG
- Vergaberechtsanwältinnen und -anwälte von Walder Wyss AG
Programm
17:30 - Begrüssung und Einführung in die Thematik
17:50 - Präsentation von Hannes Schrittesser und Caspar Flück zu aktuellen rechtlichen und praktischen Fragen
18:30 - Erfahrungsaustausch und Fragen
19:00 - Apéro riche