Public Sector
Wir beraten und unterstützen die öffentliche Hand, öffentliche Unternehmen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie deren privatwirtschaftlich organisierten Partner in allen Fragen des öffentlichen Rechts und den Schnittstellen zum Privatrecht. Die besonderen Bedürfnisse der öffentlichen Hand und deren Partner werden durch ein interdisziplinäres Team erfahrener Anwälte abgedeckt, das schon viele Jahre in den Bereichen Verwaltungsrecht, Energierecht, Verkehrsrecht, Gesundheitsrecht, Umweltrecht, Steuerrecht, Vergaberecht, öffentliches Baurecht sowie öffentliches Verfahrensrecht tätig ist.
Das hoheitliche Verwaltungshandeln wird mehr und mehr abgelöst durch kooperative Verfahren. Wir unterstützen in Verhandlungsverfahren, beim Abschluss verwaltungsrechtlicher Verträge, beim Vergleich verwaltungsrechtlicher Streitigkeiten und bei der Gestaltung von Public-private-Partnerships (PPP).
Bei Verwaltungsstreitigkeiten vertreten wir unsere Klienten vor den kantonalen Verwaltungsgerichten, vor dem Bundesverwaltungsgericht sowie dem Bundesgericht. Unser Augenmerk gilt indessen der Vermeidung von Prozessen.