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Deals & Cases | 4. November 2013
Mit Entscheid vom 25. Oktober 2013 hat der Präsident des Handelsgerichtes Kanton St. Gallen das gegen Migros-Genossenschafts-Bund und Chocolat Frey superprovisorisch angeordnete Verbot, Bären aus Schokolade in einer goldenen Verpackung zu verkaufen und zu bewerben, vollständig aufgehoben. Das Verbot wurde aufgehoben, weil Migros-Genossenschafts-Bund und Chocolat Frey AG schon vor Lindt & Sprüngli Goldbären zu Weihnachten verkauft haben.
Die Migros-Genossenschafts-Bund und Chocolat Frey AG werden im vorsorglichen Massnahmeverfahren durch Dr. Magda Streuli-Youssef vertreten. Den Entscheid finden Sie unten.