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Deals & Cases | 2. November 2026
Walder Wyss erwirkte für einen Minderheitsaktionär eines Medizinunternehmens vor dem Handelsgericht Zürich erfolgreich eine vorsorgliche Massnahme, wonach das Medizinunternehmen einstweilen sämtliche Rechte des Minderheitsaktionärs wahren und ihn einstweilen im Aktienbuch wiedereintragen musste. Hintergrund der Streitigkeit war die Negierung der Aktionärsstellung des Minderheitsaktionärs durch das Medizinunternehmen.
Nach gutgeheissener vorsorglicher Massnahme erzielte Walder Wyss für den Minderheitsaktionär einen Prozessvergleich, wonach sich das Medizinunternehmen dazu verpflichtete, im Rahmen einer Kapitalerhöhung neue Aktien auszugeben und dem Minderheitsaktionär dadurch originäre Aktionärsstellung zu verschaffen. Der Vergleich wurde mittlerweile vollzogen und die Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen sowie der Minderheitsaktionär im Aktienbuch des Medizinunternehmens mit vollem Stimmrecht registriert. Weiter übernahm das Medizinunternehmen sämtliche Gerichtskosten und richtet dem Minderheitsaktionär eine weitere substantielle Vergleichszahlung aus, welche durch zusätzliche Aktien des Medizinunternehmens abgesichert ist (Sicherungszession). Das Verfahren vor Handelsgericht wurde zufolge Vergleichs als erledigt abgeschrieben.
Das Team von Walder Wyss bestand aus Florian Iten (Senior Associate, Corporate/M&A, Litigation), Michael Kündig (Managing Associate, Corporate/M&A), Pascale Köster (Partnerin, Litigation & Arbitration) und Thomas Müller (Partner, Banking & Finance).