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Wichtiger Präzedenzfall: Erfolgreiche Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Sicherungsmassnahme unter dem Lugano-Übereinkommen

31. Oktober 2017 – Es ist uns gelungen, eine ausländische (griechische) Sicherungsmassnahme (im Nominalbetrag von EUR 260 Mio.) in der Schweiz unter dem Lugano-Übereinkommen zu vollstrecken, und zwar mittels eines schweizerischen Arrests.

Der griechische Arrest war im Rahmen eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten ergangen, welches unsere Mandantin, eine Bank, gegen einen ihrer vormaligen Top-Manager angestrengt hatte. Dieser war wegen Verntreuung von mehr als 700 Mio. Euro angeklagt, begangen mittels Gewährung von ungesicherten Darlehen an ihm nahestehende Gesellschaften. Es gelang uns, die griechische Sicherungsmassnahme in der Schweiz gleichzeitig in Lugano, Genf und Zürich gegenüber verschiedenen Parteien zu vollstrecken. Die Einwendungen von verschiedenen Gegenparteien (insbesondere auch der formellen bzw. vorgeschobenen Kontoinhaber gegen unser Vorgehen zum Durchgriff) wurden von den zuständigen Gerichten in Zürich abgewiesen, und diese Entscheide wurden in der Folge vom schweizerischen Bundesgericht bestätigt. Der Entscheid des Bundesgerichts stellt einen wichtigen Präzedenzfall zur Vollstreckung von ausländischen Sicherungsmassnahmen unter dem Lugano-Übereinkommen dar.