Superprovisorische Massnahmen gegen moneyhouse.ch aufgehoben
7 août 2012 – Die Online-Plattform moneyhouse.ch darf ihren Personensuchdienst ab sofort wieder anbieten. Mit Verfügung vom 6. August 2012 hob das Bundesverwaltungsgericht das Mitte Juli superprovisorisch angeordnete Verbot auf und wies das Massnahmegesuch des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) vollumfänglich ab. In seiner Verfügung kam das Bundesverwaltungsgericht nach Prüfung der Gegenargumente von moneyhouse.ch zum Schluss, dass sich die angeordneten Massnahmen aus heutiger Sicht als unverhältnismässig erweisen und daher aufzuheben sind (BVerwGer, 6.8.2012, A-3831/2012).
Die Betreiberin von moneyhouse.ch wurde in diesem Verfahren vertreten von Mark A. Reutter, Oliver M. Kunz und Demian Stauber.