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Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur neuen Fintech-Regulierung

6 febbraio 2017 – Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Februar 2017 die Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Bankenverordnung im Bereich Fintech eröffnet. Mit der Revision sollen Markteintrittshürden für Fintech-Unternehmen verringert und die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes verbessert werden.

Das vorgeschlagene Swiss-Fintech-Modell basiert auf drei Hauptsäulen:

  1. Spezifische Änderungen der Vorschriften des Schweizer Bankengesetzes und der Bankenverordnung (bspw. soll mit Bezug auf die Ausnahme für die Entgegennahme von Geldern zu Abwicklungszwecken die Laufzeit von derzeit 7 auf 60 Tage erhöht werden);
  2. Schaffung eines Raumes für innovative Geschäftsmodelle («sandbox» in welchem die Entgegennahme von Publikumseinlagen bis zu einem Betrag von 1 Million Franken nicht als gewerbsmässig klassifiziert werden und damit bewilligungsfrei möglich sein soll); und
  3. Fintech-Bewilligung (oder «Bankenlizenz light» im Bereich der Rechnungslegung, Prüfung und Einlagensicherung für Unternehmen, die Publikumseinlagen bis maximal 100 Millionen Franken entgegennehmen ohne das Aktivgeschäft zu betreiben).

Die Änderungen sind noch nicht in Kraft getreten, es wurde lediglich das Vernehmlassungsverfahren eingeleitet. Detaillierte Informationen sind auf der Webseite des Bundesrates oder des Eidgenössischen Finanzdepartements publiziert.