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Straflose Selbstanzeige: Neues Rundschreiben der ESTV

9 luglio 2018 – Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat heute (10. Juli 2018) ein Rundschreiben an die Kantone veröffentlicht, dass gewisse prozedurale Modalitäten der straflosen Selbstanzeige regelt. Das neue Rundschreiben definiert ein Meldeverfahren, das sicherstellen soll, dass der Steuerpflichtige, der bisher unversteuertes Einkommen bzw. Vermögenswerte anzeigt und dafür Straflosigkeit geltend macht, dies erstmals tut. Der Steuerpflichtige wird eine entsprechende schriftliche Bestätigung abgeben müssen. Die ESTV wird ein entsprechendes zentrales schweizweites Register führen.


Das neue Rundschreiben kann hier heruntergeladen werden.


Bei Fragen steht Ihnen Robert Desax gerne zur Verfügung.