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Bundesgericht weist die Beschwerde der Open Source Anbieter gegen Microsoft-Vergabe des Bundes ab

29. März 2011 – Mit Urteil vom 11. März 2011 hat das Bundesgericht die Beschwerde von Open Source Anbietern im Zusammenhang mit einem vom Bund an Microsoft vergebenen Dienstleistungsauftrag für die Weiterführung und Pflege von Software-Lizenzen abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied letzten Sommer, auf die Beschwerde mangels Legitimation der Beschwerdeführer nicht einzutreten. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun geschützt.


Der Bund wurde im Verfahren vor Bundesverwaltungsgericht und vor Bundesgericht durch Hans Rudolf Trüeb und Julia Bhend vertreten.