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Konventionalstrafen und Herabsetzung übermässiger Konventionalstrafbeträge

30. Dezember 2011 – Philipp Habegger und Michael Cartier des Walder Wyss Schiedsgerichtsbarkeit-Teams haben die Beklagte/Widerklägerin vor einem LCIA Schiedsgericht (Sitz London) gegen eine USD 100 Mio. Konventionalstrafe verteidigt, welche sich aus einer «take-or-pay» Klausel in einem Liefervertrag für Windturbinen-Getriebe ergab.


Strittig war, ob die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Konventionalstrafe erfüllt waren, und eventualiter, ob die Höhe der Konventionalstrafe übermässig war. Die Streitsache wurde kurz vor der angesetzten Verhandlung verglichen.