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Sulzer AG – Ausnahme von der Angebotspflicht

10. Oktober 2016 – Mit Verfügung vom 11. Oktober 2016 stellte die Übernahmekommission fest, dass die Refinanzierung und die mögliche Verwertung der als Sicherheit dienenden Aktien der Sulzer AG für Natixis S.A., Credit Suisse AG, J.P. Morgan Securities Plc, ING Bank N.V., Deutsche Bank (Switzerland) Ltd., Sberbank of Russia sowie Tiwel Holding AG und Renova Holding Limited keine Pflicht zur Unterbreitung eines öffentlichen Übernahmeangebots auslöst. Sberbank of Russia wurde ausserdem eine Ausnahme von der Angebotspflicht erteilt für den Fall, dass deren Beteiligung aufgrund eines Selbsteintrittes im Rahmen der Verwertung der als Sicherheiten dienenden Aktien der Sulzer AG die Schwelle von 33 1/3% der Stimmrechte an Sulzer AG überschreiten sollte.

Walder Wyss berät einen Teil der finanzierenden Banken bei dieser Transaktion mit Bezug auf die schweizerischen Aspekte der Transaktion und im Verfahren vor der Übernahmekommission. Das Team besteht aus Theodor Härtsch (Partner, Banking & Finance, Capital Markets) und André Kuhn (Associate, Banking & Finance, Capital Markets).