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Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde der Privatklinik Aadorf gut

18. September 2019 – Der Kanton Zürich verweigerte ab Anfang Oktober 2013 die Kostenübernahme für Behandlungen von Zürcher Patientinnen und Patienten in der Klinik Aadorf. Die Klinik hat vor Bundesgericht Recht erhalten. Das Verhalten des Kantons Zürich war gesetzeswidrig. Das Urteil beinhaltet ein klares Votum für die freie Spitalwahl und dem damit bezweckten Qualitätswettbewerb zwischen den Listenspitälern über die Kantonsgrenzen hinweg.

Walder Wyss hat die Klinik Aadorf AG in diesem Verfahren beraten und vertreten. Das Team umfasste namentlich Daniel Staffelbach (Partner, Healthcare) und Mirjam Olah (Associate, Healthcare).