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Neuer Erfolg der lm group gegen Ryanair

20. Januar 2021 – Bravonext SA („lastminute.com“), eine Tochtergesellschaft von lm group (an der Six Swiss Exchange kotierte lastminute.com N.V.) und führender europäischer Online-Anbieter für Reisen und Freizeit, hat bekannt gegeben, dass das Berufungsgericht des Kantons Tessin am 7. Dezember 2020 die Beschlüsse des erstinstanzlichen Gerichts Lugano von Mai 2019 vollumfänglich bestätigt hat. Dieses hatte entschieden, dass lm group berechtigt ist, allen ihren Kunden die Möglichkeit zu bieten, Ryanair-Tickets über die Websites von lm group (lastminute.com, volagratis.com, rumbo.es, weg.de, bravofly.com und andere) zu vergleichen und zu reservieren (siehe unsere früheren Nachrichten). Durch vollständige Zurückweisung der Berufungen von Ryanair hat nun auch das Berufungsgericht des Kantons Tessin in einem begründeten und detaillierten Urteil bestätigt, dass lm group bei seiner Tätigkeit als Online-Reisebüro in Bezug auf Ryanair-Flüge keine geistigen Eigentumsrechte, Wettbewerbsrechte oder vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Ryanair verletzt.

Stefano Codoni, Partner von Walder Wyss, hat lm group in diesem langjährigen Rechtsstreit, inklusive Berufungsverfahren, erfolgreich vertreten.