Stefano Codoni

Stefano Codoni

Partner
lic. iur., LL.M., Rechtsanwalt

Standort

Lugano

Kontakt

Telefon direkt: +41 58 658 44 01
stefano.codoni@walderwyss.com

Curriculum Vitae

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Stefano Codoni ist Partner bei Walder Wyss und er berät Klienten vorwiegend in den Bereichen Immaterialgüterrecht, Life Science und Informationstechnologie. Zu seinen weiteren Tätigkeitsbereichen gehören Handels- und Gesellschaftsrecht. Er ist sowohl beratend im Rahmen von Transaktionen (inklusive Private Equity, Venture Capital und M&A) als auch forensisch tätig. Stefano Codoni vertritt regelmässig Klienten in internationalen Schiedsverfahren und ist als Schiedsrichter tätig.

Geboren 1967, studierte Stefano Codoni an der Universität Zürich (lic. iur. 1991) und an der London University, Queen Mary & Westfield College (LL.M. 1995). In 1994 wurde er als Anwalt in Kanton Zürich zugelassen. Er arbeitete als Auditor am Bezirksgericht Zürich und als juristischer Mitarbeiter einer führenden internationalen Kanzlei in London sowie für Kanzleien in Zürich und Lugano. Bevor er im 2013 zu Walder Wyss stiess, war er während 12 Jahren Partner von Anwaltskanzleien in Zürich und Lugano.

Stefano Codoni spricht Italienisch, Englisch, Deutsch und Französisch. Er ist im Anwaltsregister des Kantons Tessin eingetragen.

Wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten vor staatlichen Gerichten – Schweiz

Ist die Rechtsprechung der Eidgenössischen Rekurskommission für geistiges Eigentum bezüglich Eintragung einer spezifischen Farbe ohne räumlichen Einschränkungen als Marke «eurokompatibel»?

Formmarken: verschiedene klarere Richtlinien seitens des Bundesgerichts im Entscheid LEGO III [3D] des Handelsgerichts von Zürich

Own-brand look-alikes: Grünes Licht vom Bundesgericht? Randnote BGE 20. Juli 2003 [4C.60/2003] [Petit Gervais/Petit Suisse]

Formmarken: Richtlinien des Bundesgerichts nach dem Entscheid LEGO II [3D] vom Handelsgericht von Zürich sind erwartet

Gewährleistungen und «Disclaimers» – Haftungsbeschränkung bei Rechtsgeschäften mit Konsumenten – Kapitel betreffend Schweiz

Sanktionierung von Informationsrechtsverletzungen

Mangel an wirksamem Schutz für Datenbanken in der Schweiz

Finanzierung von technologischen Start-ups – die rechtlichen Aspekte

Zur Anwendbarkeit des Grundsatzes des Vorranges von absoluten Rechten gegenüber relativen Rechten im Immaterialgüterrecht und insbesondere im Urheberrecht

Datenschutzrecht der Welt, Kapitel Schweiz

Die Geistesschöpfung muss konkretisiert und realisiert sein, um Schutz zu geniessen

Europäisches Computerrecht: Kapitel über Vertragsrecht

Anerkennungen