Walder Wyss erwirkte für internationale Investorengruppe vor dem Handelsgericht Zürich erfolgreich eine vorsorgliche Massnahme gegen eine «Pay-to-Play»-Finanzierungsrunde
3. Juli 2025 – Walder Wyss hat eine Gruppe internationaler Investoren erfolgreich vor einer erheblichen Verwässerung ihrer Beteiligungen an einem Schweizer Venture-Unternehmen geschützt und gegen eine geplante Pay-to-Play-Finanzierungsrunde eine vorsorgliche Massnahme erwirkt. Das Handelsgericht Zürich folgte der Argumentation der Investoren vollumfänglich und entschied, dass die der strittigen Investmentdokumentation («Convertible Loan Agreement» und «Warrants») zugrundeliegende Finanzierungsstruktur zwingende Aktionärsrechte verletze. Das Handelsgericht Zürich verbot dem Unternehmen daher die Durchführung der ursprünglich geplanten Finanzierungsrunde. Die Parteien haben sich im Anschluss an das Massnahmeverfahren aussergerichtlich geeinigt.
Das Team von Walder Wyss bestand aus Alex Nikitine (Partner, Corporate/M&A), Sophie Püschel-Arnold (Counsel, Litigation), Florian Iten (Associate, Corporate/M&A und Litigation) sowie Mirella Janett (Associate, Litigation).