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Anerkennung ausländischen/österreichischen Konkurses (Mini-Konkurs)

17 ottobre 2011 – Michael Cartier des Walder Wyss Prozessführungs-Teams hat die Anerkennung eines österreichischen Konkursdekrets durchgesetzt.


Gemäss Art. 166ff. des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht können die Wirkungen eines ausländischen Konkursdekrets nur mittels eines sogenannten «Mini-Konkurs»-Verfahrens auf die Schweiz erstreckt werden, in dem das ausländische Konkursdekret durch ein Schweizer Gericht anerkannt wird und ein schweizerischer Konkursverwalter eingesetzt wird. Eine Voraussetzung für die Anerkennung eines ausländischen Konkursdekrets ist die Gegenseitigkeit, d.h. das Land dessen Konkursdekret anzuerkennen ist, muss seinerseits Schweizerische Konkursurteile anerkennen. Österreich hat bis anhin für die Anerkennung ausländischer Konkursdekrete auf einem Staatsvertrag bestanden, den es aber mit der Schweiz nicht gab. In 2010 trat in Österreich jedoch eine neue Insolvenzverordnung in Kraft, welche hierauf verzichtet, und damit den Weg für Schweizer Gericht öffnete österreichische Konkursdekrete anzuerkennen.