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Schiedsgericht lehnt Aktivlegitimation einer Versicherungsgesellschaft aufgrund einer Subrogations-Ausschluss-Klausel ab

25 settembre 2012 – Daniel R. Wyss und Michael Cartier des Walder Wyss Schiedsgerichtsbarkeit-Teams waren als Vertreter einer Beklagten vor einem ICC Schiedsgericht erfolgreich. Das Schiedsgericht hat die Aktivlegitimation der Klägerin, eine Versicherungsgesellschaft, abgelehnt und den Anspruch der Klägerin rechtskräftig abgewiesen. Die Beklagte (mit Sitz in Deutschland) hatte gestützt auf einen Kaufvertrag mit ICC Schiedsklausel eine Anlage an eine verwandte Gesellschaft (mit Sitz in Kanada) geliefert. Auf dem Betriebsgelände der kanadischen Gesellschaft kam es zu einer Explosion, welche die gelieferte Anlage völlig zerstörte. Die Klägerin bezahlte der kanadischen Gesellschaft den Schaden und versuchte gestützt auf (behauptete) Subrogation, den von der kanadischen Gesellschaft erlittenen Schaden einzuklagen.


Die Klägerin berief sich auf die Subrogation gemäss Versicherungspolice sowohl in Bezug auf die Schiedszuständigkeit als auch die Aktivlegitimation. Die Versicherungspolice enthielt indessen eine Klausel, welche die Subrogation von Forderungen gegen verbundene Gesellschaften ausschloss, und damit die Überwälzung von (versicherten) Schäden zwischen Konzerngesellschaften vermeiden sollte. Es war strittig, ob unter den gegebenen Umständen (komplexe Holding-Struktur, mehrere Versicherte, Ansprüche aus vertraglicher Lieferung) die Klausel zum Tragen kam. Das Schiedsgericht wandte die Theorie der «doppelrelevanten Tatsache» an und entschied, dass die Klägerin auf der Stufe der Zuständigkeitsentscheidung die Subrogation kohärent vorgetragen hatte, indessen auf der Stufe Sachprüfung aufgrund der Ausschluss-Klausel keine gültige Subrogation vorlag. Das Schiedsgericht hat sich deshalb zwar für zuständig erklärt, den Anspruch der Klägerin aber letztlich mangels Aktivlegitimation abgewiesen.