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Ad hoc Schiedsgerichtsentscheid betreffend Force Majeure in Syrien

20 agosto 2014 – Daniel R. Wyss und Michael Cartier des Walder Wyss Schiedsgerichtsbarkeit-Teams haben vor einem ad hoc (UNCITRAL) Schiedsgericht für die Klägerin, d.h. die Lieferantin, eine Kaufpreisforderung für Teile, welche für ein Kraftwerkprojekt in der Nähe von Damaskus, Syrien bestimmt waren, erfolgreich durchgesetzt.


Die Streitsache drehte sich um die Auswirkungen des syrischen Bürgerkriegs auf den Kaufvertrag und ob die Beklagte, d.h. die Käuferin, Force Majeure anrufen durfte, um ihre Zahlungspflichten zu sistieren, zumal die Arbeiten vor Ort unterbrochen wurden.


Das Schiedsgericht lehnte ein Force Majeure-Wirkung auf die Zahlungspflichten der Käuferin ab, zumal die Zahlungen nicht von Arbeiten vor Ort abhingen, und sprach der Klägerin die geforderten Zahlungen vollumfänglich zu.