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Superprovisorische Verfügung gegen Mediapulse aufgehoben

11. Juni 2013 – Obergericht Nidwalden hebt die vom TV-Sender 3+ erwirkten superprovisorischen Massnahmen mit sofortiger Wirkung auf


Die vom Fernsehsender 3+ beantragten superprovisorischen Massnahmen gegen die Veröffentlichung der seit Januar 2013 erhobenen Daten aus dem Mediapulse Fernsehpanel sind vom Obergericht Nidwalden aufgehoben worden. Dieser Entscheid tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Einer Veröffentlichung der TV-Quoten 2013 steht somit nichts mehr im Weg. Der Verwaltungsrat der Mediapulse wird in den kommenden Tagen über den Zeitpunkt der Veröffentlichung der bereitstehenden Fernsehdaten entscheiden.


Die Mediapulse AG wurde im vorsorglichen Massnahmeverfahren durch Daniel Staffelbach, Magda Streuli-Youssef, Oliver M. Kunz und Demian Stauber vertreten.