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SWICA Gesundheitsorganisation erhält eine Bewilligung für telemedizinische Behandlungen im Kanton Zürich

23. April 2018 – Der Kanton Zürich hat eine äusserst restriktive Gesetzgebung für die Bewilligung von telemedizinischen Behandlungen am Patienten. Die SWICA Gesundheitsorganisation hat sich als innovativer Krankenversicherer zum Ziel gesetzt, Patientinnen und Patienten über ihr telemedizinisches Angebot aus Winterthur heraus qualitativ optimiert in der ganzen Schweiz zu behandeln oder Behandlungen zuzuführen. Der Kanton Zürich hat hierzu für einen Versuch von drei Jahren seine erste Bewilligung für telemedizinische Angebote erteilt.


Walder Wyss beriet die SWICA Gesundheitsorganisation in diesem Bewilligungsverfahren. Das Team umfasste namentlich Daniel Staffelbach (Partner, Healthcare), Michael Isler (Partner, IP/IT) und Kerstin Noëlle Vokinger (Associate, Healthcare).