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Neuer Handkommentar zum Schweizerischen Beschaffungsrecht

15. November 2020 – Am 1. Januar 2021 tritt auf Bundesebene das neue Vergaberecht in Kraft. Dieses Datum markiert einen Meilenstein: Nach zehn Jahren Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen konnten die kantonalen und eidgenössischen Rechtsgrundlagen harmonisiert und dem revidierten Government Procurement Agreement der WTO angeglichen werden. Nach wie vor sind die Rechtsgrundlagen in zwei parallelen Erlassen enthalten: im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen einerseits und in der Interkantonalen Vereinbarung für Beschaffungen der Kantone, Bezirke und Gemeinden andererseits. Die beiden Erlasse wurden von Grund auf neu strukturiert und an aktuelle Anforderungen (e-Procurement, Wettbewerbsdialog, effektiver und zeitnaher Rechtsschutz) angepasst.

Wir freuen uns, Sie auf den im November 2020 erschienenen Handkommentar zum Schweizerischen Beschaffungsrecht aufmerksam zu machen. Er wurde von Praktikerinnen und Praktikern für die Praxis geschrieben. Seitens Walder Wyss haben nebst dem Herausgeber Hans Rudolf Trüeb auch Micha Bühler, Nathalie Clausen, Regula Fellner, Pandora Kunz-Notter, Thomas P. Müller, Mirjam Olah, Sophie Regenfuss, Florian C. Roth, Felix Tuchschmid, Ramona Wyss, Daniel Zimmerli und Martin Zobl mitgewirkt.

Der Handkommentar ist eine unentbehrliche Orientierungshilfe für alle, die mit öffentlichen Beschaffungen befasst sind. Er kann beim Schulthess Verlag bestellt werden.