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Freispruch für Konzertveranstalter

20. Februar 2022 – Das Obergericht des Kantons Zürich hat unseren Klienten, den früheren Geschäftsführer einer der bedeutendsten Konzertveranstalter der Schweiz, mit Urteil vom 3. Januar 2022 vollumfänglich von sämtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit seiner früheren Geschäftstätigkeit freigesprochen.

Unserem Klienten wurde vorgeworfen, dass er Konzerteinnahmen unvollständig deklariert und kurz vor Konkurseröffnung ein Darlehen an eine Konzerngesellschaft ausrichtet habe und wurde in der Folge wegen Betrug, Ungetreue Geschäftsbesorgung, Konkursdelikte sowie Verstösse gegen das Urheberrechts angeklagt.

Die erst- und zweitinstanzlichen Gerichte sprachen unseren Klienten in den Jahren 2016/2017 schuldig. Das Bundesgericht hob 2018 die Verurteilung wegen Betruges auf und wies die Sache an das Obergericht zurück. Dieses verurteilte ihn wiederum wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Misswirtschaft. Unsere dagegen erhobene zweite Beschwerde beim Bundesgericht war erneut erfolgreich und das Bundesgericht wies die Sache zum zweiten Mal zurück. Mit Urteil vom Januar 2022 sprach das Obergericht des Kantons Zürich unseren Klienten nun (im dritten Durchgang) von sämtlichen Vorwürfen frei.

Unser Klient wurde vertreten von Oliver M. Kunz, Philip Carr, Linda Bieri und Martin Klingler.