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Das Bundesgericht bestätigt zugunsten des deutschen Wissenschafts- und Technologieunternehmens Merck die vom Handelsgericht des Kantons Zürich ausgesprochenen, weitreichenden Verbote gegen den US-Konkurrenten MSD.

11. Juli 2023 – Die im deutschen Darmstadt domizilierte Merck ist eines der ältesten Pharma- und Chemieunternehmen der Welt. Ihre 1890 gegründete ehemalige US-Niederlassung wurde in der Folge des Ersten Weltkriegs unabhängig. Seither bestehen zwei international tätige Unternehmen, welche beide den Namen "Merck" in der Firma tragen. Der aus der ehemaligen US-Niederlassung der deutschen Merck entstandene US-Konzern tritt ausserhalb der USA und Kanada als "MSD" auf. Seit rund zehn Jahren streiten Merck und MSD vor den Gerichten verschiedenster Länder unter anderem über die Zulässigkeit des Gebrauchs von "Merck" als Bestandteil von MSDs .com-Adressen verschiedener Webseiten und Social-Media-Auftritte, so auch in der Schweiz. Nach einem Rückweisungsentscheid des schweizerischen Bundesgerichts hatte das Handelsgericht des Kantons Zürich die Klage von Merck in weiten Teilen gutgeheissen. Aufgrund des Urteils musste MSD unter anderem auf seinen mit "merck" gezeichneten .com-Internetpräsenzen (Webseiten sowie Social Media Präsenzen auf Facebook, YouTube, Twitter und LinkedIn) Geoblocking-Massnahmen implementieren, so dass ein Zugriff aus der Schweiz verunmöglicht ist. Die gegen einen Teil dieser Verbote gerichtete Beschwerde von MSD hat das Bundesgericht mit Urteil vom 16. Mai 2023 abgewiesen. Damit findet das seit 2016 hängige Schweizer Verfahren ein für Merck erfolgreiches Ende.

Walder Wyss vertritt Merck im Schweizer Verfahren. Das Team wurde auch im bundesgerichtlichen Verfahren von Roger Staub (Partner, IP) geleitet und umfasste ferner Manuel Bigler (Managing Associate, IP), Lucina Herzog (Associate, IP), Simon Mazidi (Trainee, IP), Solveig Schurti (Trainee IP) und Dennis Tobler (Trainee IP).