Öffentliches Recht und Rechtsstreitigkeiten
Wir beraten und unterstützen Mandanten der öffentlichen Hand in allen Fragen des öffentlichen Rechts und den Schnittstellen zum Privatrecht. Um die besonderen Bedürfnisse der öffentlichen Hand und ihrer Partner kümmert sich ein interdisziplinäres Team erfahrener Anwälte, das schon viele Jahre in den Bereichen Verwaltungsrecht, Energierecht, Verkehrsrecht, Gesundheitsrecht, Umweltrecht, Steuerrecht, Vergaberecht, öffentliches Baurecht sowie öffentliches Verfahrensrecht tätig ist.
Unsere langjährige Erfahrung in Verwaltungsangelegenheiten versetzt uns in die einzigartige Position, unsere Mandanten zu allen behördlichen Angelegenheiten beraten zu können. Wir unterstützen unsere Mandanten bei Anträgen, Genehmigungen, Ausschreibungen, Regierungsaufträgen, Subventionen und anderen Interaktionen. Auch vertreten wir unsere Mandanten auf kantonaler und eidgenössischer Ebene vor Verwaltungsgerichten sowie vor dem Bundesgericht. Unser Hauptaugenmerk liegt jedoch darauf, Risiken einzudämmen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Das hoheitliche Verwaltungshandeln wird mehr und mehr abgelöst durch kooperative Verfahren. Wir unterstützen unsere Mandanten in Verhandlungsverfahren, beim Abschluss verwaltungsrechtlicher Verträge, beim Vergleich verwaltungsrechtlicher Streitigkeiten und bei der Gestaltung von Public-Private-Partnerships (PPP).