Chloé Terrapon Chassot

Chloé Terrapon Chassot

Managing Associate
MLaw, LL.M., Rechtsanwältin

Standort

Zürich

Kontakt

Telefon direkt: +41 58 658 55 37
chloe.terrapon@walderwyss.com

Curriculum Vitae

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Chloé Terrapon ist Mandatsleiterin in der Gruppe Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit und vertritt Parteien in nationalen und internationalen Verfahren. Ihr Fokus liegt auf komplexen internationalen Fragestellungen aus dem Vertrags-, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, sowie Wirtschaftsstrafrecht. Sie war als Parteivertreterin oder als tribunal secretary in zahlreichen Schiedsverfahren, mit Sitz in Europa und Asien, involviert (ad hoc oder ICSID, ICC, SIAC, HKIAC und Swiss Rules) unter anderem in Bezug auf Bauprojekte und Energie, sowie im Bereich des Investitionsschutzrechts.

Chloé Terrapon studierte an der Universität Freiburg i.Ue. (MLaw 2011), sowie am Center for Transnational Legal Studies (CTLS) in London (Certificate in Transnational Legal Studies, 2010). Sie ergänzte ihre Ausbildung an der National University of Singapore mit einem Master in International Arbitration & Dispute Resolution (LL.M. 2017).

Vor ihrer Zulassung als Anwältin und der Aufnahme ihrer Tätigkeit bei Walder Wyss in 2014, arbeitete sie als wissenschaftliche Assistentin im Gebiet der internationalen Schiedsgerichtbarkeit und des Europarechts, als Anwaltspraktikantin bei einer führenden Wirtschaftskanzlei, bei der Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte, sowie an einem Regionalgericht. Von 2017 bis 2018 war sie in einer internationalen Schiedsgerichtsfirma in Singapur tätig.

Chloé Terrapon arbeitet in Französisch, Englisch und Deutsch. Sie ist im Anwaltsregister des Kantons Zürich eingetragen und zur Prozessführung in der ganzen Schweiz befugt.

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Chapter 14 (Switzerland)

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Time to Act for EU Investors – EU States Cancel Intra-EU BITs

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Chapter in Arbitration

Achmea-Earthquake - Time to Consider a Swiss Solution

Das Bundesgericht äussert sich zum zulässigen Aufgabenbereich eines Schiedsgerichtssekretärs und eines Schiedsgerichtskonsulenten nach der lex arbitri: Ein Kommentar zu BGer 4A_709/2014 vom 21. Mai 2015

Bundesgerichtsentscheid zu Cash Pooling und gruppeninternen Finanzierungen

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