Didier Sangiorgio

Didier Sangiorgio

Partner
Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt

Standort

Zürich

Kontakt

Telefon direkt: +41 58 658 55 24
didier.sangiorgio@walderwyss.com

Curriculum Vitae

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Didier Sangiorgio betreut Unternehmen aus verschiedenen Branchensektoren, unter anderen die Branchen Informationstechnologie, Telekommunikation, Versicherungen, Gesundheitswesen, Life Sciences und Medien. Diese Unternehmen begleitet er bei allen Arten von Transaktionen mit Bezug zur Informationstechnologie und Telekommunikation. Er verfügt über ausgedehnte Erfahrungen im Zusammenhang mit komplexen Systemintegrations- und globalen Outsourcing-Projekten. Daneben hält er verschiedene Verwaltungs- und Stiftungsratsmandate in nicht börsenkotierten Unternehmen.

Didier Sangiorgio amtet als Co-Leiter der Fachgruppe Technologie- und Telekommunikationsrecht des Zürcher Anwaltsverbands. Er war Co-Chair des Komitees «Intellectual Property and Entertainment Law» der International Bar Association und nebenberuflich von 1997–2009 Lehrbeauftragter an der ETH Zürich.

Geboren 1959, studierte Didier Sangiorgio an der Universität Zürich (lic. iur. 1984, Dr. iur. 1996) und an der Georgetown University Law School, Washington (LL.M. 1992). Er arbeitete als Auditor am Bezirksgericht Winterthur und als juristischer Mitarbeiter für Anwaltskanzleien in Zürich und Pittsburgh, USA.

Didier Sangiorgio spricht Deutsch, Französisch und Englisch. Er ist im Anwaltsregister des Kantons Zürich eingetragen.

Der IT-Audit aus rechtlicher Sicht

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Systemintegration und implementierung

Rechtliche Grundlagen der Informationssicherheit

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Dienstleistungsverträge mit Providern im Bereich von eGovernment

Watermarking – Eine vielversprechende Technologie gegen Urheberrechtspiraterie

Software-Piraterie aus schweizerischer Sicht

Der vorsorgliche Rechtsschutz in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit

Für die Beurteilung der Verwechselbarkeit ist das Erinnerungsbild (nicht der gleichzeitige Vergleich) massgebend

Privatisierung der Rechtsprechung – Private Schiedsverfahren als wertvolle Ergänzung zur staatlichen Gerichtsbarkeit

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Urheberrecht und Topographien

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Anerkennungen